Der Bundespräsident (Abkürzung BPr.) wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt (also nicht durch das „Volk“). Es ist auch die einzige verfassungsrechtliche Aufgabe dieses Gremiums, das sich alle 5-10 Jahre für einen Tag zusammenfindet.

Zusammensetzung

Die Bundesversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

  1. aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (620 im Jahr 2012)
  2. aus einer grundsätzlich gleichen Zahl an Vertretern der Bundesländer

Einzelheiten werden durch das Gesetz über die „Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung“ (BPräsWahlG) geregelt, das als Ausführungsgesetz zu Art. 54 Grundgesetz (GG) die Einzelheiten der Wahl des deutschen Staatsoberhaupts festlegt.

Wen entsenden die Landtage?

Die 16 Landtage entsenden, jeweils nach der Größe des Bundeslandes, eine bestimmte Anzahl von Wahlleuten (2012 waren es insgesamt 620) in die Bundesversammlung: So kamen z.B. 95 Delegierte aus Bayern während das kleinere Mecklenburg-Vorpommern 13 Delegiert sandte. Die sogenannten „gekorenen“ Mitglieder, die die Landtage entsenden, müssen dabei weder in dem entsprechenden Bundesland wohnen und erst recht kein Landtagsmandat haben. Wählbar ist jeder, der das passive Wahlrecht zum Bundestag innehat.

Auch wenn die überwältigende Mehrheit der Wahlleute Berufspolitiker sind, so haben die Landtage definitiv eine Tendenz, auch einige schillernde Prominente zu entsenden, zum Beispiel 2012:

  • Ingo Appelt (Komiker) vorgeschlagen von der SPD Nordrhein-Westfalen
  • Jan Josef Liefers (Tatort: Professor Karl-Friedrich Boerne) vorgeschlagen von der SPD Sachsen
  • Senta Berger (Schauspielerin) vorgeschlagen von der SPD Bayern
  • Friede Springer (Verlegerin) vorgeschlagen von der CDU Berlin
  • Otto Rehhagel (Fußballtrainer, z.Z. Hertha-BSC) vorgeschlagen von der CDU Berlin
  • Frank Elstner (Fernsehshowmaster) vorgeschlagen von der CDU Baden-Württemberg
  • Alice Schwarzer (Publizistin) vorgeschlagen von der CDU Nordrhein-Westfalen
  • Sönke Wortmann (Regisseur) vorgeschlagen von den GRÜNEN Nordrhein-Westfalen
  • Hildegard Hamm-Brücher (Politikerin) vorgeschlagen von den GRÜNEN Hessen

In der 16. Bundesversammlung (1260 Mitglieder, siehe auch Wikipedia)), die am 12. Februar 2017 den Nachfolger von Joachim Gauck wählt, sitzen unter anderem folgende wahlberechtigte Prominente:

  • Iris Berben (Schauspielerin) vorgeschlagen von der SPD Hessen
  • Veronica Ferres (Schauspielerin) vorgeschlagen von der CDU Nordrhein-Westfalen
  • Britta Heidemann (Fechterin) vorgeschlagen von der FDP Nordrhein-Westfalen
  • Friede Springer (Verlegerin) vorgeschlagen von der CDU Berlin
  • Stefan Hell (Wissenschaftler, Nobelpreisträger 2014) vorgeschlagen von den GRÜNEN Baden-Württemberg
  • Carolin Kebekus (Kabarettistin) vorgeschlagen von den GRÜNEN Nordrhein-Westfalen
  • Joachim Löw (Fußball-Bundestrainer) vorgeschlagen von den GRÜNEN Baden-Württemberg
  • Peter Maffay (Musiker) vorgeschlagen von der SPD Saarland
  • Volker Pispers (Kabarettist) vorgeschlagen von den PIRATEN Nordrhein-Westfalen
  • Frank Thelen (Unternehmer, Juror in „Höhle der Löwen)“ vorgeschlagen von der FDP Nordrhein-Westfalen

Wann und Wo wird gewählt?

Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Bundesversammlung ein. Er ist auch zugleich ihr Vorsitzender und leitet die Wahl. Sie muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten erfolgen. Die nächste (16.) Bundesversammlung soll am 12. Februar 2017 im Plenarsaal (der für diese Veranstaltung umgerüstet wird) des Reichstagsgebäudes in Berlin stattfinden.

Wer kann als Bundespräsident gewählt werden?

Gemäß Art. 54 Abs. 1 GG kann gewählt werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Es sind nur zwei aufeinanderfolgende Perioden zulässig, also maximal 10 Jahre. Nach einer Pause sind zwei weitere Wiederwahlen möglich. Es gibt eine Ausnahme: Im Verteidigungsfall kann sich die Amtszeit des Bundespräsidenten nach Art. 115h GG verlängern (um nicht unter Waffenfeuer eine Wahl abhalten zu müssen).

Wahlablauf in der Bundesversammlung

Kandidaten für das Amt (auch für einen eventuell notwendigen zweiten und dritten Wahlgang) kann jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. Dem schriftlichen Vorschlag ist die ebenfalls schriftliche Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Kandidaten beizufügen. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache und geheim in maximal 3 Wahlgängen.

Die Wahlleute werden einzeln zu den Wahlkabinen gerufen (in der Regel in alphabetischer Reihenfolge), wo sie den Stimmzettel ausfüllen und in die Wahlurnen einwerfen.

In den ersten beiden wird versucht einen Kandidaten mit absoluter Mehrheit (also mehr als 50% der Stimmen) zu wählen, im letzten reicht eine relative Mehrheit.

Der Vorsitzende erklärt die Bundesversammlung für beendet, wenn der Gewählte die Wahl angenommen hat.