Der Bundespräsident (Abkürzung BPr) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Zurzeit ist Frank-Walter Steinmeier (SPD) amtierender deutscher Bundespräsident. Er wurde am 12. Februar 2017 von der Bundesversammlung zum 12. Bundespräsidenten (als Nachfolger von Joachim Gauck) der BRD gewählt. Er hat sein Amt am 19. März 2017 angetreten.

Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt in der BRD 5 Jahre (mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl, also maximal 10 Jahre).

Das offizielle deutsche Staatsoberhaupt hat in unserer Demokratie fast nichts zu entscheiden, dafür aber häufig umso mehr zu sagen. Sein Konterfei erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit bei den Briefmarkendesignern der Deutschen Post.

Auf diesen Seiten finden sie alles, was sie über das Amt des deutschen Bundespräsidenten jemals wissen wollten. Kurz und präzise.

Wozu? Damit sie bei der nächsten Wahl mitreden können, brauchen Sie eben ein solides Hintergrundwissen.

Fangen wir mit der Geschichte an: eine Liste der bisherigen deutschen Bundespräsidenten mit Kurzbiographie — einfach um die Vorgänger ein bisschen kennenzulernen.

Und dann ist es wichtig zu wissen, dass der deutsche Bundespräsident (offizielle Abkürzung: BPr.) durch die Bundesversammlung (bestehend aus Wahlmännern -und Frauen) gewählt wird.

Wahl 2017 von Frank-Walter Steinmeier

Der Poker um das höchste Amt im Staate begann im Sommer 2016. Nachdem die SPD im Alleingang Frank-Walter Steinmeier (bis zum 27. Januar 2017 amtierender Bundesminister des Auswärtigen, dann durch
Sigmar Gabriel abgelöst) ins Rennen gebracht hatte, waren CDU und CSU zunächst wenig begeistert. Doch auch nach längerer Suche fanden die christlichen Parteien keinen geeigneten (und zur Verfügung stehenden) Kandidaten in den eigenen Reihen.

Zudem war der politische Druck hoch, wenigsten bei diesem Thema Einigkeit zu demonstrieren und mit einem gemeinsamen Kandidaten Geschlossenheit zu signalisieren. Und so einigten sich die drei großen, sogenannten Volksparteien, schließlich Ende November 2016 auf Frank-Walter Steinmeier (* 1956), der 2009 als Kanzlerkandidat gegen Angela Merkel antrat.

Die Chancen standen von vornherein sehr gut. Die große Koalition „besaß“ in der Bundesversammlung 73,5% der Stimmen.
Die Wahlmänner -und Frauen sind zwar prinzipiell in der geheimen Wahl unabhängig von Fraktionszwängen oder Weisungen — aber das ist Theorie.

Und so wurde durch die (16.) Bundesversammlung am 12. Februar 2017 im Reichstagsgebäude in Berlin denn auch Frank-Walter Steinmeier mit etwa 74 % der abgegebenen Stimmen zum 12. Bundespräsidenten gewählt. Einer Mehrheit, die an die Wahlen des „Staatsrats der DDR“ und ähnlicher Organe erinnert.

Die weiteren, von den anderen Parteien, nominierten Anwärter (wenngleich chancenlos) waren:

  • Christoph Butterwegge (* 1951); Professor für Politikwissenschaft an der Universität Kölm — Die Linke
  • Albrecht Glaser (* 1942); (Kommunal) Politiker; nach 40 Jahren aus der CDU ausgetreten — AfD
  • Alexander Hold (* 1962); Ja, der von Sat 1; Auch im richtigen Leben war er Richter — Freie Wähler, BVB/FW

Amtsantritt

Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des Bundesrates.

Der Bundespräsident wird vom Bundestagspräsidenten mit folgendem Wortlaut vereidigt ([Art. 56 GG]):
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.

Der letzte Satz ist dabei optional, schließlich ist die Trennung von Kirche und Staat ebenfalls im GG Art. 140 geregelt.

Ende der Amtszeit

Der Bundespräsident wird traditionell mit einem Großen Zapfenstreich (Dauer etwa 30 Minuten) aus seinem Amt verabschiedet (wie auch Bundeskanzler und Bundesverteidigungsminister). Bisher lehnte dies nur Gustav Heinemann ab, der 1974 eine Bootsfahrt auf dem Rhein mit geladenen Gästen dem militärisch-religiösen Ritual vorzog.

Die Amtszeit endet vorzeitig, wenn der Bundespräsident:

  1. stirbt
  2. zurücktritt (Demissionserklärung)
  3. seine Wählbarkeit verliert (siehe oben)
  4. nach Art. 61 GG seines Amtes enthoben wird (sogenannte Präsidentenklage, für die eine 2/3 Mehrheit im Bundestag erforderlich ist)

Aufgaben des Bundespräsidenten

Rechte & Pflichten laut Grundgesetz

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er regiert nicht, sondern er repräsentiert den Staat, sowohl außenpolitisch als auch innenpolitisch.

Der Bundespräsident steht an der Spitze der protokollarischen Reihenfolge; ihm folgen der Bundestagspräsident, der Bundeskanzler, der Bundesratspräsident und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Laut Grundgesetz ist er das Verfassungsorgan, das Deutschland nach innen und außen repräsentiert und das einzige, das nur aus einer Person besteht.

Allerdings beschränkt sich seine Rolle hauptsächlich auf repräsentative Aufgaben und traditionell steht er abseits der Tagespolitik (und auch Parteipolitik) auch wenn diese Abstinenz nicht verfassungsmäßig vorgeschrieben ist.
Traditionsgemäß haben alle Bundespräsidenten ihre Partei-Mitgliedschaft während ihrer Amtszeit ruhen gelassen. Er darf laut Gesetzt auch kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben.

Staatsnotar

Viele Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen nach Art. 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung eines Mitglieds der Bundesregierung. D.h. er kann keine Dekrete oder Erlasse gegen den Willen der Regierung erlassen und somit nicht an der Bundesregierung vorbei eigene politische Inhalte durchsetzen.

Repräsentative Aufgaben

  • Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich als Staatsoberhaupt (z.B. bei Staatsbesuchen) und unterzeichnet internationale Verträge.
  • Er beglaubigt diplomatische Vertreter, veranlasst Staatsakte (Staatsbegräbnis, Festakte, etc.), und ordnet die Staatssymbole (Nationalhymne, Flagge, Uniformen, etc.) an.
  • Er beruft die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein, verleiht die Orden des Bundes und übt, sofern der Bund zuständig ist, auch das Begnadigungsrecht aus.
  • Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister.
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und er kann jederzeit verlangen, dass das deutsche Parlament zu einer Sitzung einberufen wird.

Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen

Nach Gegenzeichnung durch den (die) beteiligten Bundesminister und den Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung) und durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet.

Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen ein formelles Prüfungsrecht (Prüfungspflicht), ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind (z.B. ob der Bundesrat zugestimmt hat, ob sich der Bundestag innerhalb seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen bewegt, etc.)

Daneben steht die materielle Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten: ein Gesetz auf seine inhaltliche Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu überprüfen und seine Unterzeichnung von seinem Prüfungsergebnis abhängig zu machen.

Konsequenzen bei Nicht-Unterzeichnung

Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande. Die handeln staatlichen Organe haben folgende Möglichkeiten:

  • Die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes.
  • Die Änderung des entsprechenden Artikels im Grundgesetzes (nur mit 2/3 Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat möglich).
  • Das Bundesverfassungsgericht anzurufen, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festzustellen und damit den Grund für die Verweigerung der Unterschrift aus dem Weg zu räumen.

Aufgaben im Krisenfall

Bundeswehr und Verteidigungsfall

Im Gegensatz zum Reichspräsidenten (oder dem amerikanischen Präsidenten) untersteht das Militär keiner Jurisdiktion des Bundespräsidenten. Die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr liegt in Friedenszeiten beim Bundesverteidigungsminister.

Auf Antrag der Bundesregierung, unter Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates, verkündet der Bundespräsident den Verteidigungsfall. Anschließend kann er mit Zustimmung des Bundestages völkerrechtliche Erklärungen (Kriegserklärung) abgeben.
Im Verteidigungsfall wird der Bundeskanzler zum Oberbefehlshaber über die Bundeswehr.

Auflösung des Parlaments

Wahl des Bundeskanzlers

Sollte bei der Wahl des Bundeskanzlers der vorgeschlagene Kandidat für dieses Amt im dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit erhalten, muss der Bundespräsident innerhalb einer Woche entweder diesen ernennen (Minderheitsregierung) oder den Bundestag auflösen (Art. 63 Abs. 4 GG).

Vertrauensfrage

Ebenso kann der Bundespräsident den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen (Art. 68 GG). Dies geschah bisher dreimal:
1972 durch Gustav Heinemann sowie 1983 durch Karl Carstens und 2005 durch Horst Köhler.

Allerdings wurden diese Auflösungen von den jeweiligen Regierungen bewusst herbeigeführt, um gewünschte Neuwahlen zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht vertritt inzwischen die Ansicht, dass der Bundespräsident zu prüfen hat, ob der Bundeskanzler tatsächlich nicht mehr das Vertrauen des Bundestages besitzt oder ob dieser die Auflösung missbräuchlich betreiben will.

Gesetzgebungsnotstand

Alternativ kann (muss aber nicht), bei einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage, der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG zu erklären.

In diesem Zustand (maximal für 6 Monate) können Gesetze, unter Umgehung des Parlaments, nur mit Hilfe der beiden gesetzgebenden Organe Bundesrates und Bundesregierung rechtskräftig werden. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht eingetreten.

Stellvertreter

Einen Vizepräsidenten oder permanenten Stellvertreter sieht das Grundgesetzt nicht vor. In Artikel 57 des Grundgesetz ist jedoch geregelt, das im Falle einer „Verhinderung“ (dazu zählt auch Rücktritt) der momentane (turnusgemäß wird diese Position alle zwölf Monate weitergegeben) Präsident des Bundesrates die Amtsgeschäfte weiter führt (2012, beim Rücktritt von Christian Wulff, war dies Horst Seehofer, der Ministerpräsident Bayerns).

 

Wieviel verdient der Bundespräsident?

Amtsbezüge des Bundespräsidenten

Bezüge während der Amtszeit

Wie auch Beamte und Minister, erhält der Bundespräsident kein Gehalt, sondern „Bezüge“ (Besoldung). Deren Höhe beträgt das 1,11 fache des Amtsgehalts des Bundeskanzlers und beträgt aktuell etwa 227.000 Euro pro Jahr, oder knapp 19.000 Euro pro Monat.

Zusätzlich wird ihm eine Amtswohnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt und er bekommt noch ein kleines Taschengeld von 78.000 Euro als Aufwandsentschädigung. Diese Summe dient z.B. zur Entlohnung der Hausangestellten und zur Finanzierung diverser dienstlich bedingter Aufgaben. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Teil dieses Geldes auf die privaten Konten des Bundespräsidenten fließt.

Weiterhin hat der Bundespräsident Anspruch auf ein Dienstfahrzeug, Büroräume und mindestens einen Mitarbeiter.

Ehrensold

Der Begriff entstammt den Militärwesen und meint ganz allgemein eine Beigabe zu einem Verdienstorden in Form von Geld oder materiellen Zuwendungen.

Der Ehrensold für ehemalige Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland wird in einem eigenen Gesetz, aus dem Jahr 1959, über die „Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ (BPräsRuhebezG) geregelt, das ganze sieben Paragraphen hat und aus nur acht Sätzen besteht.

Hier ist festgelegt, dass nach Ausscheiden aus dem Amt, die Amtsbezüge (ohne die Aufwandsentschädigung) bis ans Lebensende weitergezahlt werden.

Die Witwe eines Bundespräsidenten erhält 60 Prozent davon; ebenfalls bis zur ihrem eigenen Tod.

Hinzukommen dann noch Ansprüche auf Beihilfe gemäß Bundesbeihilfeverordnung, sowie Büroräume, sowie optional eine Büroleitung und weiteres Personal und einen Dienstwagen mit Chauffeur.

Ausschlagung

Anspruch auf den Ehrensold in Höhe von etwa 217.000 Euro haben alle 3 noch lebenden Bundespräsidenten — Roman Herzog (1994–1999) und Christian Wulff (2010–2012) erhalten ihn auch, während im März 2012 bekannt wurde, dass Horst Köhler (2004–2010) auf seinen Ehrensold verzichtet hat.

Kontoverse

Nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten Wulff wurde von Juristen kontrovers diskutiert, ob ihm ein Ehrensold zustehe. Eine Ausarbeitung der „Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Rücktritt aus persönlichen Gründen der Anspruch verwirkt ist. Nach einer rechtlichen Prüfung befand das Bundespräsidialamt, dass Wulff aus politischen Gründen zurückgetreten sei und ihm demnach der jährliche Ehrensold in voller Höhe zustehe.

Die SPD-Bundestagsfraktion brachte im November 2012 einen Reformvorschlag des Gesetzes über die „Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ ein, der jedoch im Bundestag keine Mehrheit fand.

 

Trivia

Wort des Jahres

In Österreich ist „Bundespräsidentenstichwahl-Wiederholungsverschiebung“ (ja, die können den Begriff „selbstironisch“ noch anwenden) und in Deutschland „Postfaktisch“ zum Wort des Jahres 2016 gewählt worden.

Amtssitz

Der Amtssitz ist das Schloss Bellevue (insgesamt 10.000 Quadratmeter, die Küche hat 300 Quadratmeter und der Park hat zusätzlich 75.000 Quadratmeter; aber kein Vergleich zum Elysée-Palast in Paris).

Wullf / Gauck

Am 18.03.2012 wurde Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt. Er verlor zwar die Wahl 2010 gegen Christian Wulff, und wurde nach dessen Rücktritt (Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt (endete mit Freispruch) und Beeinflussung der Presse) im Jahre 2012 mit 80% der Stimmen im ersten Wahlgang von der Bundesversammlung gewählt.

Christian Wulff war bei seiner Wahl 2010 mit 51 Jahren der jüngste in diesem Amt; Joachim Gauck (geboren 1940) überholte im September 2015 Theodor Heuss als ältesten amtierenden Bundespräsidenten. Er gab im Juni 2016 bekannt, das er nach Ablauf seiner Amtszeit nicht mehr als Bundespräsident zur Verfügung stehe [Der Autor dieser Seite übrigens auch nicht, zumindest nicht 2017 — Ich weiß: Sehr Schade].