WortlehreWortlehre

Eine Regel ist eine, für einen bestimmten Bereich, verbindlich geltende Richtlinie. Eine Sammlung von Regeln wird als Regelwerk oder Reglement bezeichnet. Das Wort Regel taucht als lateinisches Lehnwort regula, regile („Maßstab, Richtschnur“) um das 9. Jahrhundert im Althochdeutschen auf und formte sich im Mittelhochdeutschen zu regel, regele.

Beispiele dafür sind Verkehrsregeln, Benimm- oder Spielregeln und Maximen. Ablauf- und Kommunikationsregeln in der Politik und Datenübertragung werden im Allgemeinen als Protokoll bezeichnet. In der Nebenbedeutung Konvention, Standard, bezeichnet Regel eine Übereinkunft, an die man sich nach allgemeiner Auffassung halten soll.

Zitat von Kapitän Barbossa: „Erstens: Eure Rückkehr an Land war weder Teil unserer Verhandlung, noch unserer Vereinbarung, also muss ich gar nichts tun. Zweitens: Ihr müsst Pirat sein, um Euch auf den Kodex berufen zu können und das seid Ihr nicht. Und drittens handelt es sich bei dem Kodex eher um eine Art „Leitfaden“ als eine echte Vorschrift. Willkommen an Bord der Black Pearl, Miss Turner!„

Leitlinie

Eine Leitlinie ist eine Aussage, mit der eine Handlungsweise festgelegt wird. Eine Leitlinie zielt darauf ab, bestimmte Prozesse nach einer festgelegten Routine oder bewährten Praxis zu rationalisieren. Leitlinien können von jeder Organisation (staatlich oder privat) herausgegeben und verwendet werden, um die Handlungen ihrer Mitarbeiter oder Abteilungen vorhersehbarer und vermutlich von höherer Qualität zu machen. Ein Leitfaden ähnelt einer Regel, ist aber rechtlich weniger verbindlich, da begründete Abweichungen möglich sind.

Richtlinie

Ein Leitfaden oder Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter. Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie). Ob und für wen eine Richtlinie eine Bindungswirkung entfaltet, ist abhängig von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers der Richtlinie sowie von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit. Die Regelungswirkung einer Richtlinie kann somit nur im Einzelfall beurteilt werden.

 


 

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